In Ratingen kommt keine Presbyteriumswahl zustande

Bis zum 26. September mussten Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt vorgeschlagen werden. Bis dahin wurden nicht mehr Personen vorgeschlagen, als Plätze zu besetzen sind. Auch bei der Gemeindeversammlung am 10. November zur Vorstellung der vorgeschlagenen Personen konnten keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten über die zu besetzenden Plätze hinaus gewonnen werden.Unser Presbyterwahlgesetz sagt: Bleibt es dabei, dass nicht mehr Personen kan-didieren als Plätze zu vergeben sind, kann der Kreissynodalvorstand die Wahl um bis zu einem Jahr verschieben. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass er dem Presbyte-rium ausnahmsweise gestattet, die Wahl nicht durchzuführen. Die Vorgeschlagenen gelten dann als gewählt. So ist auch schon bei der Presbyteriumswahl 2016 ver-fahren worden. Für diesen Fall werden in der März-Nummer des Gemeindebriefes die gewählten Personen vorgestellt. Nicht besetzte Presbyterstellen kann das neue Presbyterium dann per Nachwahl besetzen.

 

Jürgen Lindemann