HIER auf den Seiten der Evangelischen Kirche im Rheinland die Informationen zu den Themen und Beschlüssen der  Landessynode (6.-11. Januar) und der Jugendsynode. (4.-6. Januar) in Bad Neuenahr.

Und hier eine Übersicht im Synode-INFO.

Landessynode 2019 – Berichterstattung von Pf. Dr. Brinkmann für den Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann


1.

Die erste Jugendsynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat vom 4. bis 6. Januar 2019 getagt.

Jeweils 50 Delegierte der rheinischen Landessynode und der Evangelischen Jugend im Rheinland bildeten das Gremium. Darüber hinaus arbeiteten insgesamt zehn Vertreterinnen und Vertreter aus der ehrenamtlichen
Konfirmandenarbeit, von Studierenden- und Schulgemeinden sowie ökumenische Gäste mit. Sie fassten fünf Beschlüsse, die die Landessynode allesamt übernahm, weitgehend ohne Änderungen.


Partizipation:
• Die Evangelische Kirche im Rheinland wird verbindliche Formen der Teilhabe junger Menschen in ihrer gemeindlichen Arbeit und in ihren Gremien schaffen.
• Die EKiR wird über einen Zeitraum von drei Jahren mit fünf Kirchenkreisen innovative Modelle zur Partizipation junger Menschen erproben.
• Die Kirchengemeinden und Kirchenkreise sollen verbindliche Fachausschüsse für Jugend einrichten, in denen junge Menschen die Hälfte der Mitglieder stellen.


Kinder- und Jugendarbeit
• verlässliche Finanzierung, auch in strukturschwachen Gegenden
• Anschubfinanzierung und dauerhafte Unterstützung, fundraising und Ko-Fianzierung
• ein verbindliches Qualifiaktionsniveau


Geflüchtete/EU-Außengrenzen
• unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Projekten fördern
• die EKiR wird sich an der Finanzierung eines neuen Schiffs für die Organisation SOS Mediterranee beteiligen


Gemeindeformen
• Die Förderung neuer Gemeindeformen und besonderer Gemeinschaften ist eine „Ermutigung zur Veränderung unserer Kirche“. (s. unten Punkt 9)


Kinder- und Jugendarmut
• u.a. niedrigschwellige Servicestellen zur Beratung von Kindern- und Jugendlichen


2.

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hat sich in einem Grußwort dafür ausgesprochen, jungen Menschen in der Diskussion um die Zukunftsfragen der Gesellschaft mehr Einfluss zuzubilligen. „Es ist doch gerade der Elan, die Schaffenskraft, der Wille junger Menschen, Neues zu entdecken, der aus meiner Sicht am besten geeignet ist, den Nährboden für totalitäre Systeme, für Nationalismus und den zornigen Zynismus der Populisten trockenzulegen“, sagte Hans am  Montagnachmittag. Er begrüßte es, dass die Evangelische Kirche im Rheinland ihrer Landessynode eine Jugendsynode vorangestellt habe.


3.

Im Präsesbericht markierte Manfred Rekowski die Hoffnung und den Auftrag der Kirche: „Wir sind nicht die, die ein bestimmtes sozialpolitisches Konzept vertreten und deshalb unhinterfragbare Modelle zur Veränderung des Sozialstaates präsentieren. Wir hören aber auf Gottes Wort, das unmissverständlich unseren Einsatz für mehr Gerechtigkeit und für den Schutz der Schwachen fordert. Genau deswegen sind viele Frauen und Männer in Diakonie und Kirche karitativ oder anwaltschaftlich tätig.“
Desweiteren mahnte Manfred Rekowski eine intensivere Diskussion über Bio- und Gentechnik an. Dabei hatte er die neue gentechnische Methode, die landläufig „Genschere“ genannt wird und die die Möglichkeit eröffnet, das Genom der menschlichen Keimbahn gezielt zu verändern, ebenso im Blick wie einen nicht invasiven pränatalen Test auf Down-Syndrom, der als Regelleistung der Krankenkasse vermutlich dazu führen wird, dass Kinder mit dieser Chromosomenveränderung einfach nicht mehr geboren werden. Rekowski mahnte: „Wir müssen die Zielvorstellung einer inklusiven Gesellschaft auch bei genetischen Erkrankungen aufrechterhalten“.
Im Blick auf die institutionellen Herausforderungen zitierte der Präses den Journalisten Matthias Drobinski (SZ vom 21.12.2018, „Gottes kleine Rolle“). „Es spricht also viel dafür, dass die Kirchen auch dann noch viele Millionen Menschen binden werden, wenn sie zur Minderheit geworden sind. Es dürfte einen stabilen Kern gläubiger Menschen geben und die Gemeinschaft der treuen Fernstehenden, die mal kommen undmal nicht, je nach Lebenslage und Lebensphase. Zu Weihnachten werden die Kirchen voll bleiben. Von ihrer jetzigen institutionellen Macht aber dürften die Kirchen einiges abgeben müssen.“ Rekowski meint: „Ob es um die institutionalisierte Präsenz in den Medien oder ob es um theologische Fakultäten geht, wir sollten unsere Rollen zu schätzen wissen und weiterhin verantwortlich nutzen. Aber wir sollten uns zugleich auch nüchtern damit befassen, wie wir Kirche Jesu Christi unter anderen Rahmenbedingungen sein können. ... wir müssen lernen diasporafähig zu werden. Das schmälert weder die Würde der Kirche noch ihren Auftrag.“ Rekowski unterstrich die Aufgabe für gute Gottesdienst-Qualität zu sorgen: „Im Jahr eins nach dem Reformationsjubiläum müssen wir beim Blick in die Statistik zur Kenntnis nehmen, dass die Zahlen der Gottesdienstbesucherinnen und -besucher weiter gesunken sind. Bewirken unsere Gottesdienste, und wie wir sie feiern, möglicherweise eine weitere Milieuverengung? Wir sind auch hier eine veränderungsbedürftigeKirche. Ich bin deshalb dankbar für alle Initiativen von Gemeinden und Presbyterien, die sich auf den Weg machen, neue und weitere Formen christlicher Spiritualität auszuprobieren und zu leben, und für die der Gottesdienst nicht nur eine abzuarbeitende Routineübung ist. Das Gelingen liegt nicht in unserer Hand. Wohl aber haben wir für eine möglichst gute Qualität zu sorgen, damit Gott und den Menschen Raum zur Begegnung eröffnet werde.“
Der Präses erwähnte auch das ökumenische Gemeindezentrum in Mettmann als zukunftsorientiertes Projekt: „Die ökumenische Nutzung von Gebäuden eröffnet neue Perspektiven. So wurde in Mettmann-Metzkausen aus einer katholischen Kirche ein ökumenisches Gemeindezentrum. In Wuppertal nutzen die  Evangelische Studierendengemeinde und die Katholische Hochschulgemeinde gemeinsam ein Gebäude und kooperieren sehr eng. ... hier entstehen ökumenische Wohngemeinschaften, hier geschieht gelebte Alltagsökumene mit großem Entwicklungspotential.“
Die EKiR prüft, ob sie in den nächsten Jahren zu einem Ev. Kirchentag einladen will.
Rekowski plädierte zum Schluss für eine Kirche in Bewegung: „Gemeinde in Bewegung zu den Menschen kennt nicht die Unterscheidung zwischen gemeindenahen und gemeindefremden Gruppen. Gemeinde in Bewegung will nicht unter sich bleiben und beharrt nicht auf alten bewährten Freundschaftsgruppen und Clubstrukturen. Veränderungsbereite Gemeinde geht auf die Menschen zu, fragt, was sie suchen und brauchen, kooperiert in Netzwerken im Dorf oder der Stadt, engagiert sich nicht nur für Menschen mit evangelischer Kirchenmitgliedschaft. Gemeinde in Bewegung zu den Menschen ist auf der Suche nach neuen Gemeinschaften und Gemeindeformen.“


4.

Oberkirchenrat Baucks legte den Finanzbericht vor: In ihrer Haushaltsplanung geht die EKiR von einem vermehrten Kirchensteueraufkommen aus. Der Haushaltsansatz für 2019 ist mit 744 Mio. Euro festgesetzt. Dieser Verteilbetrag ist risikogepuffert und liegt deshalb unter dem erwarteten Kirchensteueraufkommen von 755 Millionen Euro. Für 2018 werden 737 Millionen Euro an Kirchensteuereinnahmen zur Verfügung stehen, prognostiziert waren 715 Millionen Euro. Der Verteilbetrag ergibt sich nach Abzug der Entgelte für die Finanzämter sowie der Überweisungen aus dem Clearingverfahren an andere Landeskirchen. Das Finanzamtsaufkommen 2019 bezifferte Oberkirchenrat Baucks auf 928 Millionen Euro. Er ging in seinem Finanzbericht auch auf das Verhältnis von steigenden Finanzen bei sinkenden Mitgliedszahlen ein. Während die Kirchensteuern im vergangenen Jahr um 4% gestiegen sind, sank die Zahl der Mitglieder von 2,54 Mio. auf 2,5 Mio. „Derzeit wirken sich damit die wirtschaftlichen Entwicklungen deutlicher auf das Kirchensteueraufkommen aus als die Mitgliedsentwicklung“. Der rheinische Finanzchef geht davon aus, dass sich die Kirchensteuereinnahmen auch mittelfristig weiterhin analog zu den wirtschaftlichen Verhältnissen verhalten. Dieser positive Trend werde allerdings nicht anhalten. In zehn bis fünfzehn Jahren werden nach Baucks Einschätzung die Einnahmen aufgrund der sinkenden Mitgliedszahlen zurückgehen. Darauf will sich EKiR jetzt schon einstellen. Der landeskirchliche Haushalt ist ohne strukturelle Defizite aufgestellt worden. Die Versorgungsrücklage für die Pensionen von Pfarrerinnen und Kirchenbeamten ist nahezu aufgefüllt. Die auf 70 Prozent angewachsene Kapitaldeckung der Versorgungskasse entspreche diesem „ungeschriebenen Generationenvertrag“. Für die Beihilfe sei dieses Kapitaldeckungsprinzip allerdings noch nicht erreicht, das wird Aufgabe der nächsten Jahre sein.

 

5.

Die Kirchensteuerverteilung geschieht in den kommenden Jahren noch nicht nach einem Pro-Kopf- Schlüssel, das wäre für Düsseldorf-Mettmann als gebenden Kirchenkreis belastend, aber noch sehr viel gravierender für Düsseldorf und Köln. Allerdings soll der Verteilbetrag bis 2023 von 95% auf 97% pro Kopf  steigen, und eine Gesamtlösung bis dahin erarbeitet werden. Das wurde mit großer Zustimmung (über 85%) beschlossen. Für unseren Kirchenkreis bedeutet das zunächst, dass wir in 2023 nach heutigem Stand knapp fünf Euro weniger Zuweisung pro Mitglied erhalten, in 2023 insgesamt knapp 345 T€ weniger. Das beginnt 2020 in 0,5%-Steigerungsschritten. Das wird auch bei uns Anstrengungen erfordern. Trotzdem gilt: Wir sind eine reicher Kirchenkreis, eine reiche Landeskirche. Der westfälische Vizepräses machte darauf aufmerksam, dass die in vielem vergleichbare EKvW nur 76% des Pro-Kopf-Kirchensteuer-Aufkommens hat.


6.

Die Landessynode beschließt, die Durchstufung der PfarrerInnen von A13 nach A14 zum 1.4.2020  wieder einzuführen (anders als die EKvW!). Die Pfarrstellenpauschale wird darum um 1.600 € steigen (jetzt etwas über 113 T€).
Außerdem: Im Probedienst wird die Besoldung auf A13 angehoben, um das Rheinland attraktiver für den Nachwuchs im Pfarramt zu machen. Die Besoldung orientiert sich nicht mehr an der Landesbesoldung der Beamten, sondern beträgt künftig 95% der Bundesbesoldung. Nominell bleibt man damit auf Landesniveau.
– Möglich sind demnächst Dienstfahrräder auch für PfarrerInnen.


7.

Kirchenmusik: Der Beschluss wurde wegen Unzulänglichkeiten vertragt. (Es wäre darum gegangen: C-MusikerInnen müssen Mitglied einer ACK-Kirche sein. Sie können zukünftig größere als 50%-Stellen besetzen, bis zu 100%. Das Amt des Kreiskantors kann nicht ehrenamtlich ausgeübt werden. Pro  Kirchenkreis muss es mindestens eine A- oder B-Stelle geben. Voraussetzung für C-Musiker ist die  C-Prüfung oder ein Befähigungsnachweis.
Alles erstmal bis mindestens September vertagt).


8.

Visitationsgesetz (VisG): Visitation soll Wertschätzung, Beratung und Ermutigung sein, Begleitung statt
Kontrolle. Kreissynode muss eine Visitationsordnung erlassen, die KL muss sie nicht genehmigen. Der bisherigen Visitation kommt am nächsten kommt die Gesamtvisitation, ggf. mit Fragebogen und  Abschlussbericht.Möglich sind auch Querschnittsvisitationen im Kirchenkreis.


9.

Die Landessynode macht den Weg frei für „neue Gemeindeformen“ in der Art von „fresh expressions of
church“ der anglikanischen Kirche. Es soll fünf geförderte Pilotprojekte auf zehn Jahre befristet geben, ausgestattet mit fünf Pfarrstellen und einer Koordinationsstelle.


10.

Die Landessynode hat ein neues Verbandsgesetz beschlossen.


Es grüßt das Synodenteam unseres Kirchenkreises
Prof. Susanne Schweitzer-Krantz (berufenes Mitglied)
Superintendent Frank Weber
Christiane Nasser Oesterreich
Dr. Gerhard Wegener
Pfr. Dr. Gert Ulrich Brinkmann (Bericht)
Vgl. auch die Berichterstattung auf www.ekir.de