Eintritt bzw. Wieder-Eintritt

Sie haben länger überlegt, aber jetzt ist die Entscheidung gefallen: Sie möchten in die evangelische Kirche eintreten. Was ist zu tun?

Ihre evangelische Kirchengemeinde freut sich über Ihre Absicht. Es ist inzwischen nicht ungewöhnlich, dass Menschen nach einer gewissen Zeit ihre Austrittsentscheidung zurücknehmen wollen. Darum ist es unkompliziert wieder einzutreten. Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist der Austritt aus der Kirche, in der man getauft wurde. Man kann zum Beispiel nicht gleichzeitig evangelisch und katholisch sein.

Es gibt zwei Möglichkeiten für den Kircheneintritt:

1. Sie nehmen Kontakt mit dem Ortspfarrer auf und vereinbaren ein Gespräch.

Für dieses Gespräch suchen Sie folgende Unterlagen heraus:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Tauf- oder Konfirmationsurkunde
  • Ihre Austrittsbescheinigung von damals
  • Sollten diese Unterlagen verloren gegangen sein, geben Sie eine schriftliche Erklärung ab, dass sie getauft sind.

Das Gespräch dient dem persönlichen Kennenlernen. Sie können mit dem Pfarrer auch über ihre Gründe wieder in die Kirche einzutreten sprechen.Der Pfarrer wird ihre persönlichen Daten notieren. Anschließend bereitet er ihre Mitgliedschaftsbescheinigung vor. Die Aufnahme in die evangelische Kirche kann dann in einem Gottesdienst geschehen. Der Pfarrer kann Sie aber auch direkt am Ende des Gespräches aufnehmen. Mit dem Tag des Kircheneintritts sind Sie wieder kirchensteuerpflichtig.

oder

2. Sie suchen eine der Kircheneintrittsstellen auf, die es inzwischen in vielen deutschen Städten gibt. Bei uns in der Nähe ist das zum Beispiel die Johanneskirche in Düsseldorf. Das Vorgehen bei der Aufnahme ist ähnlich wie unter 1. beschrieben. Ihre Heimatgemeinde wird von der Eintrittsstelle informiert werden.

Egal, welche Möglichkeit Sie wählen: Seien Sie herzlich willkommen!